FAQ

FAQ

Was bedeutet „Bulungi“?

„Bulungi“ bedeutet „gut“ in den Sprachen Lusoga und Luganda, die in Uganda neben zahlreichen anderen gesprochen werden. Ausgesprochen wird es übrigens „Buluundschi“.

Wer ist Bulungi – Hilfe für Kinder in Uganda e. V. und was zeichnet den Verein aus?

Bulungi – Hilfe für Kinder in Uganda e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen in Uganda durch den Zugang zu Bildung eine Chance auf ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und menschenwürdiges Leben zu eröffnen. Hierzu gehört nicht nur ein Schulabschluss sondern auch eine Berufsausbildung. Unser Ziel ist es, die Patenkinder bis zum Ende einer Ausbildung zu begleiten, damit sie anschließend in ein Berufsleben starten und auf eigenen Beinen stehen können. Unser Verein ist politisch und konfessionell neutral.

 

Wer kann eine Patenschaft übernehmen?

Jede Person, die im Sinne der Kinderschutzrechte handelt und das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann eine Patenschaft bei Bulungi e. V. übernehmen. Wenn Sie sich zu einer Patenschaft entschließen, bitten wir Sie um eine unterschriebene Bestätigung der Patenschaftsübernahme.

Gehe ich mit einer Patenschaft eine rechtliche Verpflichtung ein?

Patenschaften können jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden. Hierfür ist eine kurze schriftliche Mitteilung an Bulungi e.V. (auch per E-mail) ausreichend. Die Kündigung wird zum Monatsersten des Folgemonats wirksam. Bereits gezahlte Patenschaftsbeiträge können nicht zurückerstattet werden.

Was kostet eine Patenschaft?

Eine Patenschaft für ein Primary-Kind (Grundschule) kostet EUR 30,00 im Monat (das sind EUR 1,00 am Tag). Die Schulgebühr für ein Kind in der Secondary School (weiterführende Schule) beträgt EUR 35,00. Die Gebühr für eine Ausbildung richtet sich nach dem Ausbildungsgang. Eine Berufsausbildung wird i. d. R. durch mehrere Teilpatenschaften finanziert. Der Patenschaftsbeitrag kann frei gewählt werden (mindestens EUR 20,00 pro Monat). Ihre Patenschaftsbeiträge können Sie steuerlich absetzen. Eine Patenschaft kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Wie und auf welches Konto entrichte ich meine Patenschaftsbeiträge?

Mit Übernahme einer Patenschaft bitten wir Sie, einen monatlichen Dauerauftrag einzurichten. Bitte nutzen Sie folgendes Spendenkonto:

Bulungi –  Hilfe für Kinder in Uganda e.V.
Volksbank Seesen
IBAN: DE93 2789 3760 4106 0008 00
BIC: GENODEF1SES

Die Patenschaftsbeiträge können auch (jeweils im Voraus) quartalsweise, halbjährlich oder jährlich überwiesen werden. Bitte informieren Sie uns zu Beginn der Patenschaft, welche Zahlungsweise Sie bevorzugen.

Kann ich meine Patenschaftsbeitrage steuerlich absetzen?

Bulungi – Hilfe für Kinder in Uganda e. V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt. Ihr Beitrag ist steuerlich absetzbar. Als Pat*in erhalten Sie automatisch jährlich im Folgejahr eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuererklärung.

Welche Unterlagen erhalte ich zu Beginn und im Laufe meiner Patenschaft?

Zu Beginn der Patenschaft erhalten Sie Informationen über den persönlichen Hintergrund und die Interessen Ihres Patenkindes sowie mindestens ein Foto Ihres Patenkindes.

Während Ihrer Patenschaft informiert Bulungi  – Hilfe für Kinder in Uganda e. V. Sie regelmäßig über die Entwicklung Ihres Patenkindes. Grundsätzlich erhalten Sie dreimal im Jahr eine Kopie des Schulzeugnisses (Termreport) und Post von Ihrem Patenkind. Nach jeder Reise unseres deutschen Teams nach Uganda erhalten Sie ferner ein aktuelles Foto Ihres Patenkindes.

 

Kann ich meinem Patenkind schreiben und wohin schicke ich meine Briefe?

Briefkontakt zum Patenkind ist ausdrücklich erwünscht, da er sich auf die positive Entwicklung der Kinder sehr förderlich auswirkt und ihnen neue Hoffnung und neuen Antrieb in ihrem Leben gibt. Die Pat*innen schicken ihre Briefe in englischer Sprache als Anhang direkt an unsere Vereinsadresse info@bulungi.de. Wir leiten die E-Mails in regelmäßigen Abständen an unseren Verein in Uganda weiter, wo sie ausgedruckt und an die Patenkinder weiter geleitet werden. So können wir sicherstellen, dass die Patenpost die Patenkinder auch erreicht. Der klassische Postweg ist ebenfalls möglich, aber nicht sehr zuverlässig.  Für jüngere Kinder, die noch kein Englisch beherrschen, werden die Briefe von ihrer Familie oder den zuständigen Projektbetreuern in Lusoga bzw. Luganda übersetzt. Auch werden kleinere Kinder beim Schreiben der Briefe an die Pat*innen unterstützt.

Auch wenn Sie nicht so gut Englisch sprechen sollten, ist dies kein Hinderungsgrund, eine Patenschaft bei uns abzuschließen. Unser deutsches Team ist Ihnen gerne kostenfrei bei der Übersetzung Ihrer Korrespondenz mit dem Patenkind behilflich. In Uganda können Briefe auf Deutsch leider nicht verstanden oder übersetzt werden. Bitte sehen Sie daher von einer Korrespondenz in Deutsch ab.

Wie oft erhalte ich Post von meinem Patenkind?

Unser Ziel ist es, dass die Kinder mindestens dreimal jährlich (einmal pro Term) ihren Pat*innen schreiben oder je nach Alter etwas malen. Die Briefe der Kinder werden in Uganda gesammelt und einmal pro Term (i. d. R. zusammen mit den Zeugniskopien) an Bulungi – Hilfe für Kinder in Uganda e. V. geschickt. Unser Team in Deutschland leitet die Unterlagen dann an die Pat*innen weiter.

Kann ich meinem Patenkind Geschenke schicken?

Von einem Versand von Päckchen und Paketen an ein Patenkind bitten wir abzusehen, da sie oft auf dem Postweg nach Uganda verloren gehen. Zudem verursacht die Abholung am Postamt Gebühren bzw. Zoll, die die Organisation bzw. die Familien finanziell nicht tragen können und die oft den Wert des eigentlichen Geschenks übersteigen.

Wenn ein Teambesuch in Uganda ansteht, geben wir den Pat*innen die Möglichkeit, Briefe und ggf. kleine Geschenke direkt nach Uganda mitzunehmen. Hierüber werden alle Pat*innen rechtzeitig informiert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Sonderspenden zu leisten. Mit dem Geld können vor Ort notwendige Dinge, z. B. Kleidung oder Schuhe, für das Patenkind gekauft werden.

Kann ich eine Sonderspende an mein Patenkind leisten?

Zu den drei jährlichen Überweisungsterminen (April, August und Dezember) ist es möglich, Sonderspenden an die Patenkinder mitzuschicken. Eine Sonderspende ist eine freiwillige Leistung, zu der kein Pate verpflichtet ist. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, wie wichtig diese zusätzlichen Zuwendungen für die Kinder sind, da viele sonst das ganze Jahr über keine Möglichkeit haben, einmal ein neues Kleidungsstück, Schuhe oder andere wichtige Gebrauchsgegenstände zu erhalten. In Absprache mit der Partnerfamilie werden mit den Sonderspenden notwendige Dinge für Ihr Patenkind angeschafft. Wir leiten Sonderspenden bis zu folgenden Höchstgrenzen im Jahr nach Uganda weiter:

Für Primary Schüler*innen bis einschließlich P6 EUR 60,00 p.a.
Für P7-Kinder und Secondary Schüler*innen EUR 120,00 p.a.
Für Auszubildende ist keine Obergrenze festgelegt.

Kann ich mein Patenkind besuchen?

Bulungi – Kinder in Uganda e. V. engagiert sich für einen Austausch zwischen Pat*innen und Patenkindern. Die Kinder und auch die Projektpartner möchten die Pat*innen gerne persönlich kennenlernen und ihnen ein Stück ihrer Kultur vermitteln. Ein für beide Seiten erfolgreich verlaufender Besuch bedarf jedoch einer gründlichen Vorbereitung. Daher bitten wir Sie um rechtzeitige Vorankündigung (6-8 Wochen vor der geplanten Reise). Wir sind Ihnen gerne bei der Kontaktaufnahme behilflich.

Kann ich meine Patenschaft kündigen?

Eine möglichst langfristige finanzielle Unterstützung des Patenkindes und somit auch der Partnerfamilie ist wünschenswert, jedoch ist eine Schulpatenschaft keine lebenslange Verpflichtung. Die Patenschaft kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Hierfür ist eine kurze schriftliche Mitteilung an Bulungi – Hilfe für Kinder in Uganda  e.V. (auch per E-mail) ausreichend. Die Kündigung wird zum Monatsersten des Folgemonats wirksam. Bereits gezahlte Patenschaftsbeiträge können nicht zurückerstattet werden.

Wann wird eine Patenschaft von Bulungi – Hilfe für Kinder in Uganda e. V. gekündigt?

Wir behalten uns vor, eine Patenschaft zu kündigen, wenn ein Pate/eine Patin sich mit drei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug befindet, oder wenn andere triftige Gründe vorliegen, wie z. B. die Schädigung des Ansehens der ugandischen Partnerorganisationen oder des Vereins Bulungi – Hilfe für Kinder in Uganda e. V. Der Pate/die Patin erhält über die Kündigung eine schriftliche Mitteilung (auch per e-Mail).

Wie werden die Verwaltungskosten getragen?

Die Teammitglieder von Bulungi –  Hilfe für Kinder in Uganda e. V. in Deutschland arbeiten ehrenamtlich. Die Mitarbeiter der ugandischen Partnerorganisation arbeiten entweder ebenfalls ehrenamtlich oder gegen eine geringe Aufwandsentschädigung. Die Verwaltungsausgaben des Vereins umfassen damit im Wesentlichen Bankgebühren, Gebühren für die Bulungi Internetseite sowie Porto- und sonstige Registrierungsgebühren und werden zum größten Teil durch Mitgliedsbeiträge und sonstigen Einnahmen gedeckt.

Warum führt Bulungi – Hilfe für Kinder in Uganda e. V. nicht das DZI-Spendensiegel?

Unser Verein verfügt nicht über ein DZI-Siegel. Die Beantragung dieses „Qualitätssiegels“ im Spendenwesen ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Für einen Verein unserer Größe würde die Beantragung des Siegels so viel kosten, dass wir von diesem Geld eine ganze Reihe Kinder ein ganzes Jahr lang zur Schule schicken könnten. Wir haben uns dafür entschieden, die monatlichen Beiträge unserer  Pat*innen für die Kinder einzusetzen und nicht dazu, uns gegenüber der interessierten Öffentlichkeit (die sich bei einem Verein unserer Größe ohnehin in Grenzen hält) mit einem DZI-Siegel darzustellen. Ein DZI-Siegel können sich nur größere Organisationen leisten, die einen entsprechenden Verwaltungskostenanteil ohnehin eingeplant haben und die so viele Gelder einnehmen, dass ein paar hundert bis tausend Euro, die für das DZI-Siegel entrichtet werden müssen, eher eine Kleinigkeit sind. Für eine kleine Organisation wie Bulungi – Hilfe für Kinder in Uganda e. V. , die es schafft, die Gelder fast völlig ohne Abzüge nach Uganda zu transferieren, würde die Beantragung eines DZI-Siegels zu Lasten der unterstützten Kinder gehen und auch den Verwaltungskostenanteil dramatisch in die Höhe schnellen lassen.